Als Absteckung wird die Übertragung von Lage- und Höhenangaben für ein zu errichtendes Bauwerk auf das Baugrundstück nach den Festlegungen des Planers und der Baugenehmigung bezeichnet. Bei der Absteckung werden vor Ort Markierungen z. B. auf Schnurgerüste angebracht, nach denen die Bauausführung so erfolgen kann, dass das Bauwerk am richtigen Ort, in der richtigen Höhenlage und mit den vorgesehenen Abmessungen errichtet wird. Abgesteckt werden Gebäude, Industrieanlagen, Verkehrswege u. a. Ausgehend von der Art der Festlegung des Planers wird die Absteckung in Bezug auf Grundstücksgrenzen, ein Koordinatensystem oder zu vorhandenen Anlagen vorgenommen.
Veranlassung kann sein:
Sie sind Bauherr,
Sie sind Bauunternehmer,
Gern gebe ich Ihnen nachfolgend weiterführende Informationen.