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Liegenschaftsvermessung

... sind Vermessungen, deren Ergebnisse dazu bestimmt sind, in das Liegenschaftskataster übernommen zu werden und zur Feststellung und Sicherung der Eigentumsgrenzen dienen.

... werden vom Grundstückseigentümer oder von einem in geeigneter Weise Bevollmächtigten beantragt. Eine Kostenschätzung kann erbeten werden.

... werden gegen Gebühren und Auslagenersatz nach Maßgabe einer Kostenordnung erbracht.

... werden nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, den Kataster- und Vermessungsbehörden und den Verme­ssungsstellen der Bundes- und Landesbehörden ausgeführt.

Ihr Anliegen könnte sein:

  • Ich will von meinem Grundstück 500 m² verkaufen!
  • Wo verläuft meine Grenze zum Nachbarn?
  • Das Bauamt fordert einen Amtlichen Lageplan zum Bauantrag!
  • In der Liegenschaftskarte ist mein Haus nicht eingetragen!
  • Die Hausbank fordert eine Grenzinnehaltungsbescheinigung!

Als ÖbVI bin ich Ihr Ansprechpartner, der unter Hinzuziehung der zuständigen Kataster- und Vermessungsbehörde verantwortlich für Sie tätig wird.

Liegenschaftsvermessung

...sind Vermessungen, deren Ergebnisse dazu bestimmt sind, in das Liegenschaftskataster übernommen zu werden und zur Feststellung und Sicherung der Eigentumsgrenzen dienen.

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Ingenieurvermessung

...sind außerhalb der landeshoheitlichen Aufgaben auszuführende Vermessungsleistungen im Zusammenhang mit der Planung, Ausführung, Revision und Dokumentation von Bauwerken im weitesten Sinne.

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Geografische Informationssyteme

Für die ausschließlich im Auftrag des Freistaates durchgeführten Arbeiten wird in der Vermessungsstelle das Geographische Informationssytem DAVID der Firma ibR verwendet.

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Geografische Informationssysteme