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Zerlegung

Mit der Antragstellung wird ein Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt, das regulär mit dem Eintreten der Rechtskraft der Fortführung des Liegenschaftskatasters endet.

Bei einer persönlichen Antragstellung in meiner Geschäftsstelle kann ich Sie gern über eine zweckmäßige Gestaltung des Verfahrens und ggf. notwendige Genehmigungen beraten.

Veranlassung dazu können z. B.:

  • der beabsichtigte Verkauf eines Teiles vom Grundstück,
  • die reale Eigentumsaufteilung unter Erben,
  • die Grenzbegradigung durch Flächentausch u. a. sein.
  • In seltenen Fällen kann eine Zerlegung auch ohne Teilung im Grundbuch gewünscht sein. Spezialfälle der Zerlegung sind die Sonderung und die Vermessung lang gestreckter Anlagen.

Gern gebe ich Ihnen nachfolgend einen Einblick über den Ablauf einer Zerlegung.

Liegenschaftsvermessung

...sind Vermessungen, deren Ergebnisse dazu bestimmt sind, in das Liegenschaftskataster übernommen zu werden und zur Feststellung und Sicherung der Eigentumsgrenzen dienen.

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liegenschaft

ingenieur

Ingenieurvermessung

...sind außerhalb der landeshoheitlichen Aufgaben auszuführende Vermessungsleistungen im Zusammenhang mit der Planung, Ausführung, Revision und Dokumentation von Bauwerken im weitesten Sinne.

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Geografische Informationssyteme

Für die ausschließlich im Auftrag des Freistaates durchgeführten Arbeiten wird in der Vermessungsstelle das Geographische Informationssytem DAVID der Firma ibR verwendet.

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Geografische Informationssysteme