Mit der Antragstellung wird ein Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt, das regulär mit dem Eintreten der Rechtskraft der Fortführung des Liegenschaftskatasters endet.
Bei einer persönlichen Antragstellung in meiner Geschäftsstelle kann ich Sie gern über eine zweckmäßige Gestaltung des Verfahrens und ggf. notwendige Genehmigungen beraten.
Veranlassung dazu können z. B.:
Gern gebe ich Ihnen nachfolgend einen Einblick über den Ablauf einer Zerlegung.