Der Amtliche Lageplan ist ein Dokument, mit dem für den Bauherren und Architekten Rechtssicherheit über die genaue Lage und Größe des Baugrundstückes gegeben wird. Für die Untersuchungen der Grenzen des zur Bebauung vorgesehenen Flurstückes werden alle verfügbaren Nachweise des Liegenschaftskatasters ausgewertet - erforderlichenfalls müssen Grenzmarken vor Ort aufgesucht werden.
Die Kosten für diesen liegenschaftskatasterrechtlichen Teil des Lageplanes werden nach Nr. 10.3.2 der ThürVwKostOVerm beschieden.
Mit einer örtlichen Messung werden alle für den Architekten wichtigen Geländeinformationen (z.B. Lage und Höhe des öffentlichen Abwasserkanals) erfasst.
Festsetzungen eines evtl. vorliegenden Bebauungsplanes zur Bebaubarkeit des Grundstückes werden übernommen. Im fachlichen Zusammenwirken mit dem Architekten wird der mit dem Bauherren abgestimmte Entwurf des Neubaus von uns nach Lage und Höhe genau in den Lageplan eingetragen. Dies erfolgt unter Beachtung der bauplanerischen (z. B. Baugrenze) und bauordnungsrechtlichen (z. B. Abstandsflächen) Rechtsnormen.
Der mit dem geplanten Bauvorhaben ergänzte Lageplan kann als Dokument mit den weiteren Bauantragsunterlagen des Architekten bei der Unteren Baubehörde eingereicht werden.
Mit der Vorlage des Amtlichen Lageplanes zum Bauantrag wird die Bearbeitung Ihres Bauantrages deutlich erleichtert.
Ausschnitt: Amtlicher Lageplan zum Bauantrag